AGB Änderung bei One - Sonderkündigungsrecht

One hat unlängst seine AGBs geändert. Ungeachtet des in zweiter Instanz laufenden Verfahrens zwischen Mobilkom und VKI - in erster Instanz wurde gegen Mobilkom entschieden - kann jeder One Kunde von diesem Recht Gebrauch machen. Konkret geändert wurde folgendes:
- die Kündigungsfrist beträgt nunmehr 8 Wochen (statt bisher vier Wochen)
- Sondergentgelte für Zahlscheingebühr, Reaktibvierungsgebühr, Mahngebühr, SIM Entsperren und Serviceänderungsentgeld wurden erhöht
- "Dropped Call" wird nicht mehr gutgeschrieben. One hat bisher für jedes abgebrochene Gespräch eine kleine Gutschrift verrechnet.
- Änderung der Roamingzonen
Die Änderungen treten mit 26. August 2008 in Kraft.
Interessant wird wird es allerdings wie One mit tatsächlichen Kündigungen umgehen wird, da ja auch One die sogenannte die Möglichkeit von der sogenannten "Änderungskündigung" - die im Prozess zwischen Mobilkom und VKI als rechtswidrig bestätigt wurde - Gebrauch zu machen (mehr zu diesem Thema gibt es hier). Dieser Trick ermöglicht dem Provider die Kündigung unter Verzicht auf Änderungen gegenüber des betroffenen Kunden, rückgängig zu machen.
Das Handelsgericht war der Meinung, daß dies sittenwidrig ist.
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