Mobilkom AGBs sind rechtswidrig

Urteil: Mobilkom-AGB rechtswidrig
Das Handelsgericht Wien hat nach einer Klage von Konsumentenschützern einseitig diskriminierende Vertragsänderungen und Änderungskündigungen der mobilkom austria als rechtswidrig bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die mobilkom will Rechtsmittel dagegen ergreifen.
In einer Ende März vom Verein für Konsumenteninformation [VKI] in Sachen außerordentliches Kündigungsrecht gegen die mobilkom eingebrachten Klage sei ein Urteil des Handelsgerichts Wien ergangen, das die betreffenden Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] des Mobilfunkers als rechtswidrig bestätig, teilte das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz [BMSK] am Samstag in einer Aussendung mit.
Kündigungsrecht ausgehebelt
Konkret ging es in dem Rechtsstreit Passagen in den AGB der mobilkom, in denen versucht wird, das gesetzlich verankerte außerordentliche Kündigungsrecht des Konsumenten auszuhebeln, und man sich de facto das Recht herausnimmt, Kündigungen aufgrund geänderter AGB rückgängig zu machen.
Laut Handelsgericht ist der Begriff "Änderungskündigung", der in den Klauseln der mobilkom-Geschäftsbedingungen vorkommt, kein geläufiger Fachausdruck, der einem Durchschnittskunden die rechtlichen Folgen ausreichend vor Augen führt.
Macht ein Teilnehmer nach Mitteilung einer Vertragsänderung von seinem Recht auf Widerspruch beziehungsweise Kündigung Gebrauch, so ist es für ihn unzumutbar, dass sich der Mobilfunkbetreiber das Recht vorbehält, die angekündigte Vertragsänderung binnen vier Wochen zurückzuziehen, beschied das Handelsgericht weiter und erklärte die entsprechenden Vertragsklauseln in den AGB der mobilkom für sittenwidrig und unwirksam.
Quelle: futurzone.at
In dieser Kategorie befinden sich zurzeit keine Beiträge.
- Weblog von admin
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben



