Telering und T-Mobile ändern AGBs

Alle, die ab 1. 6. 2010 bei Telering oder T-Mobile einen neuen Vertrag abgeschlossen oder den bestehenden verlängert haben, akzeptieren automatisch die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Für Bestandskunden treten diese ab 24. 7. 2010 in Kraft. Da man per Gesetz eine solche Änderung nicht einfach so hinnehmen muss, besteht eine Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages, unabhängig davon, wie lange die Mindestvertragsdauer noch läuft. Davon wurden alle Kunden bis spätestens einen Monat vor Inkraftteten der neuen AGBs z. B. durch Aufdruck auf der Rechnung verständigt. Für diese außerordentliche Kündigung gibt es keine Frist. Wichtig ist jedoch, dass man diese Kündigung bis spätestens 23. 7. 2010 bei T-Mobile/Telering einreicht. Ansonsten akzeptiert man die neuen AGBs stillschweigend. Langt die Kündigung schon vorher beim Netzbetreiber ein, bekommt man von diesem eine Benachrichtigung, dass der Vertrag am 23. 7. 2010 endet, falls man die außerordentliche Kündigung nicht doch noch widerruft.
Falls man außerordentlich kündigt, wird zwar der Vertrag beendet, dass Endgerät (Handy, Netbook,...) kann man aber behalten, unabhängig davon, wie lange vor dem 1. 6. man den Vertrag abgeschlossen hat und wie lange die Mindestvertragsdauer noch wäre.
Die wichtigsten Änderungen:
- die Kündigungsfrist für einen ordentliche Kündigung beträgt nicht mehr 8 Wochen zum Monatsende sondern drei Monate zum Tag, an dem das Kündigungsschreiben einlangt.
- Verbindungen zu Privaten Netzen (Vorwahl 05, 0720) sowie Sonder- und Kurzrufnummer (z. B. 120, 123) sind nicht in den Freiminuten inkludiert. U. a. sind davon auch manche günstige Einwahlnummern betroffen
- Der Provider ist berechtigt, eine Gebühr für die Bereitstellung der Anschlusses zu berechnen, falls eine Wertkarte länger als 3 Monate nicht genutzt wird (keine aktiven Gesprächsaufbauten)
- Wenn man von einem Wertkarten- zu einem Vertragstarif wechselt, kann eine Wechselgebühr in Höhe der Aktivierungsgebühr verrechnet werden.
- Individuelle Services und Auskünfte sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Auskünfte betreffend Störungen, Sperren und besondere Aktionen sind kostenlos
Die neuen AGBs, kann man auch auf den Webseiten von T-Mobile und Telering einsehen:
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